Lockdown-Maßnahmen ohne Beipackzettel

[Andreas Neider:]  Am vergangenen Wochenende machte das geleakte Dokument eines Mitarbeiters des Bundes-Innenministeriums die Runde. In dem über 80-seitigen Dossier, das dieser namentlich nicht genannte Mitarbeiter des Krisenmanagements für den Bereich der kritischen Infrastrukturen aus eigener Initiative verfasst hat[1], wird deutlich, dass der sogenannte „Lockdown“ der Bundesregierung auf wissenschaftlich nicht evidenzbasierten Annahmen beruhte. Diese Annahmen waren auf Hochrechnungen begründet, die sich später als falsch erwiesen haben. Daher kommt der Autor des Papieres zum dem Schluss:

„Die vom RKI gelieferten Daten sind als Grundlage für die Entscheidungsfindung nicht zu gebrauchen. Die Bewertungen des RKI sind durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt. Die Bewertungen sind vielfach spekulativ, teilweise unplausibel.  Leider besteht der Lagebericht des Krisenstabs alleine aus einer Aufbereitung dieser Daten. … Die einseitige Heranziehung von Daten und Einschätzungen das RKI für den Entscheidungsprozess des Krisenmanagements ist angesichts der Vielfalt von verfügbaren Instituten, Einrichtungen und Experten nicht akzeptabel. Wegen der weitreichenden Auswirkungen der eingeleiteten Schutzmaßnahmen wird von der zu Grunde gelegten Datenbasis und deren Interpretation das künftige Schicksal unserer Gesellschaft abhängen. Es ist aus Bevölkerungsschutzperspektive zwingend erforderlich, verschiedene auch untereinander im Wettbewerb stehende Quellen zu erschließen.“[2]

Damit aber nicht genug: Der Autor kommt zu der Auffassung, dass das Lockdown-Maßnahmenpaket der Regierung ohne jegliche Folgen- und Risikoabschätzung beschlossen wurde. Ein eklatanter Fehler, der so hätte niemals passieren dürfen:

„Das Krisenmanagement hat in der Vergangenheit (leider wider besseren institutionellen Wissens) keine adäquaten Instrumente zur Gefahrenanalyse und –bewertung aufgebaut. Die Lageberichte, in denen alle entscheidungsrelevanten Informationen zusammengefasst werden müssten, behandeln in der laufenden Krise bis heute nur einen kleinen Ausschnitt des drohenden Gefahrenspektrums. Auf der Basis unvollständiger und ungeeigneter Informationen in den Lagebildern ist eine Gefahreneinschätzung grundsätzlich nicht möglich. Ohne korrekt erhobene Gefahreneinschätzung kann es keine angemessene und wirksame Maßnahmenplanung geben. Das methodische Defizit wirkt sich bei jeder Transformation auf eine höhere Ebene aus; die Politik hatte bisher eine stark reduzierte Chance, die sachlich richtigen Entscheidungen zu treffen.“

Abschließend kommt er daher zu dem Urteil:

„Der (völlig zweckfreie) Kollateralschaden der Coronakrise ist zwischenzeitlich gigantisch. Ein großer Teil dieses Schadens wird sich sogar erst in der näheren und ferneren Zukunft manifestieren. Dies kann nicht mehr verhindert, sondern nur noch begrenzt werden. … Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen, sowie die vielfältigen gesellschaftlichen Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft. Es wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle – , und um die möglicherweise prekär werdende Lage bei den Kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren. Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst.“[3]

Kurzum: ein ranghoher Mitarbeiter des BMI, in dessen Ressort die Beurteilung des Krisenmanagements der Regierung gehörte (er wurde mittlerweile vom Dienst suspendiert), kommt in seinem sehr sachlichen und kenntnisreichen Dossier, dessen Inhalt das BMI übrigens in seiner Presserklärung nicht widersprochen hat, [4] zu dem aufgrund dieses Dossiers nachvollziehbaren Schluss, dass seine Regierung einen Lockdown angeordnet hat, der auf einer ungenügenden Gefahrenanalyse, nicht nur des Infektionsgeschehens, sondern vor allem auch der Folgeschäden beruhte.

Inzwischen wurde auch bekannt, das ein Team renommierter Wissenschaftler[5] das Papier kannte und den Autor bei dessen Erstellung intensiv beraten haben.[6] Sie fordern das BMI jetzt dringend dazu auf, zu der kritischen Analyse des von ihnen unterstützten Autors Stellung zu beziehen und schreiben abschließend dazu:

„Insgesamt haben wir auf Anfrage eines couragierten Mitarbeiters des BMI die vielfältigen und schweren unerwünschten Wirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen im medizinischen Bereich aufgezeigt und diese sind gravierend. Für uns ergibt sich aus dem gesamten Vorgang der Eindruck, dass nach einer sicher schwierigen Anfangsphase der Epidemie nun die Risiken nicht im notwendigen Maß und insbesondere nicht in einer umfassenden Risikobetrachtung bedacht worden sind. Bezüglich der Berichterstattung zu diesem Vorgang bitten wir darum, die inhaltliche Wertigkeit unserer Analyse in das Zentrum zu stellen, und über uns, in Amt und Person, der ernsten Situation angemessen zu berichten. Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung Covid-19 verläuft für viele Menschen der bekannten Risikogruppen schwerwiegend. Wie für jede schwere Infektionserkrankung gilt es, für die Patienten die beste Behandlung zu finden und Infektionswege zu unterbinden. Aber therapeutische und präventive Maßnahmen dürfen niemals schädlicher sein als die Erkrankung selbst. Ziel muss es sein, die Risikogruppen zu schützen, ohne die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Gesamtbevölkerung zu gefährden, so wie es gerade leider geschieht. Wir in Wissenschaft und Praxis sowie sehr viele Kolleginnen und Kollegen erleben täglich die Folgeschäden der Corona-Schutzmaßnahmen an unseren Patienten. Wir fordern deshalb das Bundesministerium des Innern auf, zu unserer Pressemitteilung Stellung zu nehmen und hoffen auf eine sachdienliche Diskussion, die hinsichtlich der Maßnahmen zur bestmöglichen Lösung für die gesamte Bevölkerung führt.“[7]

Eine Medizin ohne Beipackzettel zu verabreichen, das heißt, auf die möglichen Nebenwirkungen einer medizinischen Maßnahme nicht nur nicht hinzuweisen, sondern diese nicht einmal selbst in genügender Weise zu kennen und zu beurteilen, ist nicht nur fahrlässig, sondern in höchstem Maße strafbar. Im Mittelalter hätte man solche Behandlungsmethoden als „Kurpfuscherei“ bezeichnet! Kein Pharmakonzern könnte sich das, was sich diese Regierung (und mit ihr viele andere Regierungen dieser Welt) erlaubt hat und weiterhin noch erlaubt, jemals leisten.

Dass eben diese Regierung mit der in wahnsinnigem Tempo vorangetriebenen Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19,[8] zu denen Christian Drosten bereits gesagt hat, dass der Staat für die gesundheitlichen Risiken haften müsse[9], erneut auf eine solche Medizin ohne Beipackzettel zustürzt, sollte zu allerhöchster Wachsamkeit im Hinblick auf die weiteren Maßnahmen dieser Regierung im Hinblick auf die Bearbeitung der Corona-Krise aufrufen.

Andreas Neider

 

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[2] Ebd., S. 58.

[3] Ebd., S. 2.

[4] file:///C:/Users/Andreas/Documents/Daten/Akademie/Epidemien/Manuskript/2.%20Buch/BMI%20-%20Presse%20-%20Mitarbeiter%20des%20BMI%20verbreitet%20Privatmeinung%20zum%20Corona-Krisenmanagement.html

[5] Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Universitätsprofessor für Medizinische Mikrobiologie (im Ruhestand) Universität Mainz ; Dr. med. Gunter Frank, Arzt für Allgemeinmedizin, Mitglied der ständigen Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Familienmedizin und Allgemeinmedizin (DEGAM), Heidelberg ; Prof. Dr. phil. Dr. rer. pol. Dipl.-Soz. Dr. Gunnar Heinsohn, Emeritus der Sozialwissenschaften der Universität Bremen ; Prof. Dr. Stefan W. Hockertz, tpi consult GmbH, ehem. Direktor des Instituts für Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf ; Prof. Dr. Dr. rer. nat. (USA) Andreas S. Lübbe, Ärztlicher Direktor des MZG-Westfalen, Chefarzt Cecilien-Klinik; Prof. Dr. Karina Reiß, Department of Dermatology and Allergology University Hospital Schleswig-Holstein ; Prof. Dr. Peter Schirmacher, Professor der Pathologie, Heidelberg, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ; Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Stellv. Curriculumsdirektor der Medizinischen Universität Wien, Abteilung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin.; Dr. med. Til Uebel, Niedergelassener Hausarzt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Diabetologie, Notfallmedizin, Lehrarzt des Institutes für Allgemeinmedizin der Universität Würzburg, akademische Lehrpraxis der Universität Heidelberg ; Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach, Prof. Med. Universität Poznan, Abt. Pädiatrische Gastroenterologie, Gastprof. Universität Witten-Herdecke, Abt. Psychologie

[7] Ebd.

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Kommentare: 3
  • #1

    Privat (Donnerstag, 14 Mai 2020 13:01)

    Kleine Berichtigungen zu einigen eher äußeren Begleitumständen:

    das Dokument wurde nicht geleakt, Stephan K. hat es selber (!!) weitrum per Mail versandt. Das Dokument ist mit Merkmalen des BMI versehen, obwohl es kein offizielles Dokument des BMI ist, sondern eine "Privatmeinung". Das BMI geht daher folgerichtig beamtenrechtlich gegen Stephan K. vor. Stephan K. ist jedoch KEIN "ranghoher" Mitarbeiter des BMI: er ist 57 Jahre alt und (immer noch erst) Oberregierungsrat, er ist Referent, also nicht einmal Referatsleiter, geschweige denn Abteilungsleiter oder noch etwas Höheres. Sachlich hat er mit Coronamaßnahmen nicht direkt (!) zu tun, ist z.B. nicht im Krisenstab.

    Ein solcher Vorgang ist äußerst ungewöhnlich. Vielleicht kommt eine größere Diskussion über die im Dokument geäußerten Tatsachen und Einschätzungen zustande - das jedenfalls ist die Absicht des Verfassers und der Leute, die sich nun mit dem oben erwähnten offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt haben. Interessant ist z.B. die Frage, inwieweit überhaupt eine nähere Abwägung verschiedener Auswirkungen der allgemeinen Stilllegungsmaßnahmen vorgenommen wurde.

  • #2

    Andreas Neider (Donnerstag, 14 Mai 2020 13:20)

    Unabhängig von der Position des Mitarbeiters geht es jetzt genau um das, was Sie im 2. Absatz sagen:
    Weil das nämlich entscheidend sein wird für die nachträgliche Beurteilung dess Handelns der Regierung. Bislang entzieht sich diese jedoch dieser Diskussion, so wie sie es auch bei den einseitig auf die RKI-Zahlen gestützten Maßnahmen getan hat.
    Und selbst nach dem Lockdown, wo die Regierung selbst die Nationale Akademie der Leopoldina beauftragt hatte, neue Richtlinien für den Lockdown und den Exit daraus vorzuschlagen, hat sie sich weitestgehend nicht nach diesen Vorschlägen gerichtet, sondern ist weiterhin den Zahlen des RKI und den Empfehlungen der Virologen des Helmholtzzentrums gefolgt.
    Das heißt, es wurde immer nur auf das Virus selbst und die Infektionszahlen , nicht aber auf die absehbaren Kollateralschäden in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen geschaut.
    Daher hat es eben nie eine umfassende Folgenabschätzung und Riskoanalyse gegeben, wie sie der Autor des Papiers und die mit ihm sich solidarisierenden Wissenschaftler nicht erst jetzt gefordert haben.
    Einer dieser Professoren war übrigens im dem Beraterstab der Leopoldina beteiligt: Prof. Peter Schirmacher. Er hat sich zu den Vorgängen gestern der BILD-Zeitung gegenüber bereits geäußert.

  • #3

    Andreas Neider (Donnerstag, 14 Mai 2020 16:42)

    Korrektur: Prof. Peter Schirmacher war NICHT an dem Beraterstab der Leopoldina beteiligt. Sorry!