Neues Impfschema für Genesene und Antikörper Nachweisende

 

[Andreas Neider:]Das PEI hat nach der Übertragung der neuen Kompetenzen, Grundrechte einschränken zu können, folgendes Impfschema für Genesene und Antikörper nachweisende Personen erlassen:

 

Ausnahmetatbestände, die einen vollständigen Impfschutz mit einer einzelnen Impfstoffdosis begründen

Abweichend von dem Vorstehenden ist eine einzelne Impfstoffdosis mit einem der oben aufgeführten Impfstoffe ausreichend,

  • wenn die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Der labordiagnostische Befund muss in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein. Eine Person gilt in diesem Fall abweichend zu den allgemeinen Regelungen als "vollständig geimpft" ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
  • wenn die betroffene Person eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen kann. Zum Nachweis der Infektion ist ein Testnachweis erforderlich, der auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und sofern dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Eine Person gilt in diesem Fall abweichend zu den allgemeinen Regelungen als "vollständig geimpft" ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
  • wenn die betroffene Person nach Erhalt einer einzelnen Impfstoffdosis eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht hat. Zum Nachweis der Infektion ist erforderlich, dass ein Testnachweis vorliegt, der auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht. Eine Person gilt in diesem Fall abweichend zu den allgemeinen Regelungen als "vollständig geimpft" ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests.

Danach müssten sich also Ungeimpfte mit Antikörpernachweis und Genesene zwar nur einer einzigen Impfung unterziehen. Fragt sich nur, welche das dann sein soll. Sinnlos bleibt die Impfung in jedem Falle, denn wenn man Antkörper aufgrund einer Infektion oder vohergendem Kontakt mit dem Virus hatte, dann sind diese in jedem Falle wirksamer, weil viel breiter angelegt als die hochspezifischen und gegen Omikron unwirksamen Antikörper der mRNA-Impfstoffe.

 

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Kommentare: 2
  • #2

    Andreas Neider (Dienstag, 18 Januar 2022 20:36)

    Ja, mit einem Antikörpertest kann man einen Genesennachweis erhalten, aber der gilt jetzt eben nur noch 3 Monate, während die "vollständige" Impfung eben 9 Monate lang gilt, obwohl sie nachweislich schlechter schützt als die Immunität mit natürlichen Antikörpern.

  • #1

    Gerlinde und Gerhard (Dienstag, 18 Januar 2022 13:43)

    Ein Antikörper Nachweis sollte als genesen ausreichen