Über 220 Schweizer Juristen kritisieren 2G-Regel als verfassungswidrig

Während sich viele Politiker und Wissenschaftler fast täglich zu Corona-Maßnahmen äußern, hat man in den letzten zwei Jahren wenig von juristischer Seite gehört. Nun hat ein Komitee von Schweizer Juristen, unter ihnen ein früherer Bundesrichter sowie mittlerweile über 220 Staatsanwälte, Dozenten und Anwälte in einer ausführlich begründeten Erklärung die 2G-Zertifikatspflicht in der Schweiz als verfassungswidrig verurteilt. 

 

Die Juristen kritisieren, dass gesunde Menschen durch die 2G-Regelung von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen sind. Um solch einzigartige Grundrechtsbeschränkungen zu rechtfertigen, müsste die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen «an Klarheit und an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen». Das sei jedoch nicht der Fall. Die Ausgrenzung der Ungeimpften durch die 2G-Zertifikatspflicht sei weder verhältnismäßig, noch geeignet und erforderlich. Vulnerable Personengruppen könne man mit milderen Maßnahmen schützen. Doch stattdessen werde das einzige geeignete Instrument - nämlich regelmäßiges Testen - durch die 2G-Pflicht zurückgedrängt.

 

Klar und deutlich heißt es zu hohen Fallzahlen. «Diese Messgröße ist für sich allein betrachtet selbst gemäß WHO bekanntlich völlig wertlos. PCR-Testergebnisse lassen für sich alleine keine belastbaren Rückschlüsse auf eine tatsächliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu: Resultate können selbst dann positiv ausfallen, wenn gar keine symptomatische Erkrankung vorliegt. Dabei wurde die angebliche Relevanz der asymptomatischen Übertragung längst widerlegt. Die beklagten hohen Fallzahlen werden durch ein exzessives Testen von symptomlosen, gesunden Personen zielgerichtet fabriziert.»

 

Weiterhin argumentieren die Juristen, dass Geimpfte das Virus ebenso wie Ungeimpfte übertragen und im Falle eines Impfdurchbruchs so schwer wie Ungeimpfte erkranken können. Die 2G-Regel sei daher zur Eindämmung des Infektionsgeschehens «von vornherein ungeeignet».

 

Auch die Lage in den Krankenhäusern rechtfertige die 2G-Regel in keiner Weise. Selbst beim Höchststand vor einem Jahr hätten immer noch Intensivbetten zur Verfügung gestanden, «trotz auch damals prognostizierter Horrorszenarien». Auch der «politisch gewollte» Abbau der Betten - offenbar nicht nur ein deutsches Problem - passe schlecht zum Bild einer Bedrohung nie da gewesenen Ausmaßes. 

 

Unverständlich sei ferner, «warum zur Behandlung von SARS-CoV-2 nicht endlich medikamentöse Frühbehandlungsprotokolle geprüft und propagiert werden - statt erkrankte Menschen einfach unbehandelt in Isolation zu stecken, sich selbst zu überlassen und dadurch mögliche schwere Verläufe zu begünstigen.» Hier verweisen die Juristen auf positive Studien zur Wirkung von Ivermectin

 

Das Fazit der Juristen: Dass gesunde Menschen von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden, lasse sich «weder epidemiologisch noch rechtlich in irgendeiner Weise begründen. Ziel des Gesamtbundesrats scheint es einzig zu sein, den ‹widerwilligen› ungeimpften Teil der Schweizer Bevölkerung mit immer totalitärer anmutenden Zwängen zur Impfung zu nötigen». 

 

Christoph Hueck

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