OVG Lüneburg kippt 2G-Regel in Niedersachsen

Nur Geimpften oder Genesenen Zutritt zu Geschäften zu gewähren, ist laut Rechtsprechung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren. Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel gekippt.

 

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung.

 

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