Ist eine Impfpflicht rechtlich möglich?

Noch im Januar dieses Jahres wurde in der ZDF-Heute-Nachrichtensendung die Frage, ob eine Impfpflicht rechtlich möglich ist, eindeutig beantwortet, dort hieß es:

 

"Ist eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen rechtlich möglich?

Das hängt davon ab, ob und ggf. mit welcher Wahrscheinlichkeit Geimpfte ansteckend sind. Bis jetzt ist nur klar: Geimpfte werden mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent nicht erkranken. Es kann aber sein, dass sie dennoch das Virus aufnehmen und weiter verbreiten. Diese Frage ist bis jetzt medizinisch nicht geklärt. Frühestens im Februar wird es dazu im Hinblick auf den Impfstoff der Firma Biontech belastbare wissenschaftliche Aussagen geben.

 

Wenn Geimpfte weiterhin ansteckend sind: Sollte sich erweisen, dass man trotz Impfung sich und andere anstecken kann, dann wäre die Impfung primär eine Frage der persönlichen Gesundheitsvorsorge. Dazu dürfen grundsätzlich weder Behörden noch Arbeitgeber den Menschen Vorschriften machen. Zwar gibt es ein Interesse des Arbeitgebers an gesunden Mitarbeitern und des Staates an Kliniken und Behörden mit möglichst wenig krankheitsbedingten Ausfällen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle, die dort arbeiten, rechtlich verpflichtet werden können, gesund zu leben und sich vor jedweden Krankheitsrisiken zu schützen. Wer vor und nach der Arbeit übermäßig raucht, trinkt, isst und sich nicht bewegt, der darf das tun. Auch die Impfung wäre in diesem Fall Privatsache.

 

Wenn Geimpfte nicht mehr ansteckend sind: Sollte sich herausstellen, dass Geimpfte das Virus weder aufnehmen noch weiterverbreiten ("sterile Immunität"), dann sieht die Sache anders aus. In diesem Fall würde man mit der Impfung nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor einer Infektion schützen. Das könnte die Voraussetzung für Eingriffe in die persönlichen Freiheitsrechte sein. Impfen wäre dann für bestimmte Beschäftigte im Gesundheitswesen (z.B. Pflegepersonal in Seniorenheimen, Ärzte auf Intensivstationen) nicht mehr nur Privatsache. Wer bei seiner Arbeit häufig mit hochgradig gefährdeten Menschen in Kontakt kommt, wäre im Falle einer schwer einzudämmenden Pandemie eine Gefahr für andere, solange er sich nicht impfen lässt. Schutzkleidung scheint aller Erfahrung nach nicht so effektiv zu sein, dass sie ein Infektionsrisiko völlig ausschließt; außerdem ist sie in bestimmten Situationen (z.B. Hitze, körperliche anstrengende Tätigkeit, Arbeit am OP-Tisch) oft nicht praktikabel."

 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-fragen-impfpflicht-100.html

 

Da die mRNA-Impfstoffe eine Infektion und die Weitergabe des Virus aber nur begrenzt und nur für begrenzte Zeit verhindern können und ihre Wirksamkeit mit zunehmenden Mutationen auch noch weiter abnimmt (siehe dazu den Beitrag von Christoph Hueck https://www.akanthos-akademie.de/2021/12/15/k%C3%B6nnen-geimpfte-das-virus-weiterverbreiten/ ), kann eine Impfpflicht nach den Grundsätzen, wie sie noch Anfang 2021 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sehr gut nachvollziehbar erläutert wurden, nicht begründet werden.

 

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